Normstahl Garantie

Wir bei Normstahl glauben an die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte. Deshalb stehen wir mit unserem umfassenden Garantieprogramm hinter ihnen. Unser Engagement für Spitzenleistungen sorgt dafür, dass Sie bei jedem Kauf die Gewissheit haben, dass wir Sie absichern. Ganz gleich, ob Sie nach detaillierten Garantiebedingungen, Informationen zur Geltendmachung eines Anspruchs oder Antworten auf Ihre Fragen suchen, hier finden Sie alles, was Sie brauchen.

Informationen zu den Garantieleistungen

 

Garantieerklärung doors and parts Austria GmbH

Doors and parts gewährt auf ihre Produkte Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Für den Umfang dieser Garantieleistung gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

1.    Garantie für Tore

Auf alle NORMSTAHL Deckensektionaltore und Seitensektionaltore bis max. 2 Stellplätze (ausgenommen Schwingtore, Rolltore, Smart XL und Industrietore), die in Österreich eingebaut und/oder verwendet werden, gewährt doors and parts eine 10-jährige Garantie ab Rechnungsdatum (2 Jahre bei Rolltoren, Schwingtoren, Smart XL, Industrietoren und Sonderanfertigungen außerhalb der Preisliste).

Diese Garantie umfasst unter generellem Ausschluss von Transport und Austauschkosten:

a)   Teilegarantie

Produkte oder Teile davon, ausdrücklich auch Verschleißteile, die wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind, werden nach Wahl von dem zuständigen Händler vor Ort oder doors and parts unentgeltlich ausgebessert oder ersetzt. Die Kosten für den Aus- und Einbau sowie Kosten einer unverlangten Rücksendung werden nicht erstattet. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Wir sind berechtigt, ausgetauschte Teile zurückzurufen.

b)   Oberflächengarantie

Die Oberflächengarantie für alle im Binnenland eingebauten Torbeläge im endbeschichteten Originalfarbton (Standardfarben) erstreckt sich auf Haftung der Farbe sowie Korrosionsschutz und Lichtechtheit. Farbänderungen (durch Ausbleichung der Sonne) die im Lauf der Zeit auftreten können, sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen.

2.    Garantie für Torantriebe

Auf NORMSTAHL-Torantriebe der Modellreihen SPARK 600 und 1000, die in Österreich eingebaut und/oder verwendet werden, gewährt doors and parts eine 5-jährige Garantie auf die Antriebsmechanik und eine 2-jährige Garantie auf die Elektronik ab Rechnungsdatum.

3.    Garantie für Verladetechnik

Auf NORMSTAHL Verladebrücken und Torabdichtungen die in Österreich eingebaut und/oder verwendet werden, gewährt doors and parts eine 2-jährige Garantie auf feststehende Teile, auf die Elektronik und auf bewegliche Teile ab Rechnungsdatum.

4.    Garantieausschluss

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

a. Schäden durch fremde Einwirkung oder Leistung, im Besonderen Montagen Dritter sowie durch nachfolgende Gewerke am Bau;

b. Schäden bzw. Veränderungen bei Holzauflagen und Verglasungen;

c. der Oberflächenschutz von Rahmenteilen, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind;

d. Farbänderungen von Toranlagen, die durch erhöhte Umwelteinflüsse entstehen, sowie das Ausbleichen welche im Laufe der Zeit auftreten können;

e. Ausdehnungen des Torblattes durch Sonneneinstrahlung;

f. Transportschäden;

g. Verschleiß- und Verbrauchsteile bei Torantrieben (Glühbirnen, Sicherungen, Akku);

h. Schäden durch Überspannung;

i. Schäden durch mangelhafte bzw. nicht durchgeführte Wartung, nach Ablauf von 24 Monaten ab Kauf ist eine Wartung durch einen Fachbetrieb je nach Nutzungsgrad jährlich bzw. spätestens aller zwei Jahre nachzuweisen und erforderlich zur Geltendmachung von Garantieansprüchen;

j. Schäden durch nicht erfolgte, mangelhafte bzw. nicht sachgemäß durchgeführte Pflege sowie Reinigung der Oberfläche;

k. Schäden in Folge höherer Gewalt;

l. Schäden durch unsachgemäße Benutzung oder Überlastung.

 

Die Garantie erlischt, wenn der Käufer in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht wird. Die Rechte aus dieser Garantie beschränken sich auf Nacherfüllung oder Nachlieferung. Falls eine Produktausführung bei doors and parts nicht mehr geführt wird, bietet doors and parts ein hinsichtlich Qualität und Preis vergleichbares Ersatzprodukt an. Sollte ein vergleichbares Produkt bei doors and parts nicht oder nicht mehr zur Verfügung stehen, ist doors and parts berechtigt, alternativ für den Garantiefall eine angemessene Geldentschädigung zu leisten, deren Höhe doors and parts nach eigenem Ermessen festsetzt. Weitergehende Ansprüche kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte.

 

5.    Geltendmachung

Um einen Garantieanspruch geltend machen zu können, ist die Rechtsfolge der Vertragspartner einzuhalten, die Ansprüche sind nicht abtretbar. Der Garantieanspruch ist vor Ablauf der genannten Garantiedauer gem. der Rechtsfolge über den Vertragspartner von doors and parts zum Kaufzeitpunkt per E-Mail anzumelden.

E-Mail an: info.at@normstahl.com

Die Schriftform ist obligatorisch, der Schaden ist plausibel zu beschreiben. Erfolgt die Regulierung eines Garantiefalls, verlängert oder verkürzt sich die Garantiezeit nicht. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Garantie- und Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und dies unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.

*Tore und Toroberflächen eingebaut an der Küste und im küstennahen Bereich unterliegen aggressiven Einflüssen und benötigen zusätzlich entsprechendem Schutz!